Gerichte stärken den Betriebsrat - Jetzt Agieren statt Abwarten

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat muss aktiv gestaltet werden. Dies setzt die rechtzeitige Prüfung voraus, wie die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist. Aktuelle Beispiele zeigen, wie wichtig dieser Grundsatz ist. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ist auch von Konflikten geprägt. Das Gebot der Zusammenarbeit beinhaltet die Pflicht der Betriebsparteien, durch ständigen Dialog und die Mitwirkung an betrieblichen Entscheidungen, Konflikte zu lösen. Die Interessenlage der anderen Seite sollte deshalb bei gemeinsamen Gesprächen nicht von vornherein ausgeblendet werden. Leicht ist das nicht – denn einige Gerichtsentscheidungen im letzten Jahr haben die Position des Betriebsrates gestärkt.

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Innovative digitale Geschäftsmodelle

Management Summary

Die Wandlungsfähigkeit ist ein Schlüssel zum Erfolg. Die digitale Welt stellt neue Herausforderungen an die Unternehmen und das Management. Allein die Fokussierung auf Produkte reicht heute nicht mehr aus, Produkte sind vergleichbar und austauschbar.

Ganzheitliche integrierte Geschäftsmodelle sind heute gefordert. Im Mittelpunkt steht der Kunde und seine Nutzenkategorien. Dabei ist zu beachten, dass sich die Anforderungen und Erwartungen der Kunden ändern, der Kunde will das Produkt nicht mehr besitzen, sondern für seine Bedürfnisse nutzen. Dazu müssen die Leistungen individualisiert und auf den einzelnen Kunden zugeschnitten sein. Das ist immer stärker die Kombination von Produkten und intelligenten Smart Services.

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Was soll mein Produktmanagement genau machen?

Wenn Sie diese Frage nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit beantworten können, geht es Ihnen wie vielen. Zu den Aufgaben und zur Abgrenzung des Produktmanagements finden wir zahlreiche Informationen in der Literatur und im Internet. Einige passen ganz gut, aber in der konkreten praktischen Umsetzung bleiben viele Fragen offen. Andere sind zu theoretisch oder zu allgemein oder zu einschränkend.

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BAG bejaht arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung

Wie Sie vielleicht bereits den Nachrichten entnommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht in einer gestern verkündeten Entscheidung die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung bejaht. Der neue BAG-Beschluss ist für die betriebliche Praxis meines Erachtens außerordentlich bedeutsam. Mit diesem ZEIT.punkt informiere ich Sie über Inhalt (Ziff. 1) und die Konsequenzen (Ziff. 2) für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Individualarbeitsrecht.

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Unser Personal Experte: Peer Bieber

Kennen Sie Peer Bieber? Peer Bieber ist Geschäftsführer der Unternehmensberatung ArbeitgeberGold GmbH und mehrfacher Gewinner von Recruiting-Awards. Mit seinem Experten-Team entwickelt er täglich bewährte Recruiting-und Employer Branding Strategien, speziell für den deutschen Mittelstand. Darüber hinaus ist Herr Bieber ein erfahrener Referent, gefragter Keynote-Speaker und Fachbuchautor (u.a. „Recruiting: 111 Tipps für die Praxis“ „Innovationen im Personalmanagement“, „Recruiting im Social Web”, “Digital Natives”).

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