Wie Sie vermutlich den Medien entnommen haben, hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der arbeitszeitgesetzlichen Zeiterfassungspflicht vorgelegt (nachstehend „ArbZG-E“).
Es handelt sich um einen sog. Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung geht, bevor er in den Bundestag eingebracht wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieser Entwurf nicht „1:1“ als Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Der Entwurf lässt aber erkennen, welche „Marschrichtung“ die Bundesregierung bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes einschlägt. Wir informieren Sie deshalb über die wesentlichen Inhalte (Ziff. 1-9) des Entwurfs und die potenziellen Konsequenzen für den Fall der Umsetzung und ziehe ein erstes Resümee (Ziff. 10).
2-Tage Intensiv-Seminar
Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
Ihr Referent: Dr. Christian Schlottfeldt
Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
In unserem Seminar erfahren Sie, welche betrieblichen Regelungen und Arbeitszeitmodelle gesetzlich möglich sind, welche arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Sie werden eingehend über Reichweite und Grenzen von Direktions- und Mitbestimmungsrechten informiert und erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Dabei erfahren Sie auch, welche Aufsichtspflichten der Arbeitgeber im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit, bei mobiler Arbeit und dem Einsatz von Arbeitnehmern auf Dienstreisen hat.