1-Tag Intensiv-Seminar

BEM erfolgreich und rechtssicher umsetzen

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) regelt gemäß. § 167 Abs. 2 SGB IX, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zur Reintegration von Mitarbeitenden nach längerer Ausfallzeit zu ergreifen hat. Für den Fall, dass Arbeitnehmende in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig werden ist abzuklären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden und mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Daher gilt es zu wissen, was der Arbeitgeber tun sollte und was gesetzlich erlaubt ist.

Schützen Sie sich vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und nutzen Sie rechtliche Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen, wie bspw. Schadensersatzansprüche oder die Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung, nach sich ziehen.

In diesem Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Durchführung des BEM erläutert und praxisbezogene Lösungen aufgezeigt. Gewinnen Sie arbeitsrechtliche Sicherheit und praktische Kompetenz. So können Sie mithilfe von Leitfäden und bereitgestellten Skripten die produktive Zusammenarbeit bei zukünftigen Eingliederungsmaßnahmen fördern.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Grundlagen und Ziele des Eingliederungsmanagements
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
  • Folgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften
  • Praktische Umsetzung und Teilnehmerkreis
  • Ablauf eines BEM-Gespräches
  • Einbeziehung von BR und Schwerbehindertenvertretung

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