Online-Schulung

Praxisnahe Umsetzung von Meldestellen und Einbindung des Betriebsrats

Hinweisgeberschutzgesetz: Rechtssicherer Umgang mit Hinweisen

Die rechtskonforme Implementierung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) birgt viele Herausforderungen und die Gefahr von Bußgeldern. Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden waren die Vorgaben unmittelbar umzusetzen, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden hatten eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023.

Oft ist hierbei unklar, was vom jeweiligen Unternehmen verlangt wird, wie genau die neuen Regeln aussehen und ob das eigene Unternehmen überhaupt betroffen ist. Trotz des im ersten Moment negativen und nachteiligen Eindrucks des Hinweisgeberschutzgesetzes bringt dieses nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich.

Das Seminar veranschaulicht Ihnen, welche Anforderungen an die interne Meldestelle gesetzt werden und wie Sie den Betriebsrat effektiv beteiligen. Vermeiden Sie häufige Fehler in der Anwendung und kommunizieren Sie die „interne Meldestelle“ korrekt an Ihre Beschäftigten. Erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umzugehen haben, um sich und Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Der Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Welche Regelungen trifft das HinSchG für mein Unternehmen?
  • „Interne Meldestelle“ – Was ist das? Was ist zu tun?
  • Vermeidung häufiger Fehler bei der Umsetzung
  • Wie gehe ich mit „Hinweisen“ um?

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