Dr. Jan Aufterbeck
Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, Referent und Autor. Er schult seit mehreren Jahren bundesweit Führungskräfte und Betriebsräte zu allen Themen des Arbeitsrechts.
Online-Schulung
Praxisnahe Umsetzung von Meldestellen und Einbindung des Betriebsrats
Die rechtskonforme Implementierung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) birgt viele Herausforderungen und die Gefahr von Bußgeldern. Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden waren die Vorgaben unmittelbar umzusetzen, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden hatten eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023.
Oft ist hierbei unklar, was vom jeweiligen Unternehmen verlangt wird, wie genau die neuen Regeln aussehen und ob das eigene Unternehmen überhaupt betroffen ist. Trotz des im ersten Moment negativen und nachteiligen Eindrucks des Hinweisgeberschutzgesetzes bringt dieses nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich.
Das Seminar veranschaulicht Ihnen, welche Anforderungen an die interne Meldestelle gesetzt werden und wie Sie den Betriebsrat effektiv beteiligen. Vermeiden Sie häufige Fehler in der Anwendung und kommunizieren Sie die „interne Meldestelle“ korrekt an Ihre Beschäftigten. Erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umzugehen haben, um sich und Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.
Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das HinSchG und mein Unternehmen - worauf muss geachtet werden?
Umsetzung im Unternehmen
Referent
Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, Referent und Autor. Er schult seit mehreren Jahren bundesweit Führungskräfte und Betriebsräte zu allen Themen des Arbeitsrechts.
Fallstricke vermeiden: Rechtssicherheit in schwierigen Führungssituationen
Aktuelle Entwicklungen und deren Auswirkungen aus rechtlicher Sicht
Rechtssicherheit erlangen, unternehmerische Vorteile nutzen und Haftungsrisiken vermeiden