2-Tage Intensiv-Seminar
Internet und E-Mail, Videoüberwachung, Telefonanlagen und andere technische Systeme sind so gut wie in allen Betrieben im Einsatz. Regelmäßig unterliegen diese der Mitbestimmung des Betriebsrats. In diesen Fällen werden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen der Umgang mit anfallenden Personaldaten geregelt wird. Dies erfordert zugleich maßgebliche Datenschutz-Regelungen. In der Praxis muss also die Brücke zwischen mitbestimmungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Regelungen geschlagen werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen bDSB und BR. Dieses Intensiv-Seminar gibt einen Überblick darüber, wo sich Mitbestimmung und Datenschutz überschneiden, aber auch unterscheiden. Anhand vieler Fallbeispiele und unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem BDSG-neu werden Besonderheiten, Feinheiten sowie Tipps vermittelt, die in der Praxis zu beachten sind. Des Weiteren werden Checklisten zur optimalen Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen aus datenschutzrechtlicher Sicht vorgestellt und erarbeitet.
Beginn 1.Tag 9.30 Uhr
BetrVG & Datenschutz: Überschneidungen und Abgrenzungen
Wie weit geht bei einer Verdatung von Mitarbeitern das Mitbestimmungsrecht?
Inwieweit kann eine Betriebsvereinbarung eine datenschutzrechtliche Erlaubnis darstellen?
Muss eine Betriebsvereinbarung datenschutzkonform sein?
Das beste datenschutzrechtliche Vorgehen
Welche Veränderungen bringt die EUDatenschutz-Grundverordnung?
17.30 Uhr Ende des ersten Tages
Beginn 2.Tag 8.45 Uhr
Rolle des Datenschutzbeauftragten
Typische Fälle von Betriebsvereinbarungen mit Datenschutzbezug: Vorstellen von Klauseln und Checklisten
Was kann alles passieren?
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung und Verabschiedung
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Seminargebühr gesamt:
€ 995,00
zzgl. MwSt. für den 1. Teilnehmer
€ 845,75 zzgl. MwSt. für den 3. und jeden weiteren Teilnehmer
Garantie zur kostenfreien Umbuchung
Sie können Ihre Weiterbildung bei uns risikofrei buchen. Sollte aufgrund von gesetzlichen Änderungen, wie z.B. das Inkrafttreten von Beschränkungen in einigen Gebieten, eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, dann werden Sie automatisch von uns informiert und können kostenfrei auf den nächsten Termin umbuchen.
Bleiben Sie flexibel! Für alle Buchungen gilt: Sie können bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung die Teilnahme absagen und erhalten einen Wertguthaben, das Sie bis Ende 2021 für eine beliebige Weiterbildung aus unserem Angebot einsetzen können.
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Termine
Experte/Expertin
Dr. jur. Rolbert Selk, LL.M.
Partner bei SSH Rechtsanwälte in München, Promotion im Datenschutzrecht, Experte für Datenschutz und Fachanwalt für IT-Recht. Externer Datenschutzbeauftragter größerer, international tätiger Unternehmen, erfolgreicher Referent und Fachautor.
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