RA Dr. Christian Schlottfeldt
Spezialist für Arbeitszeitrecht und Arbeitszeitgestaltung, Mediator (DAA), ArbeitsZEITkanzlei, Berlin
0,5-Tage Webinar
Neues Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung!
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass Arbeitgeber nach den entsprechenden Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden erfassen müssen, wirft viele Fragen auf.
In diesem Webinar gehen Sie der Bedeutung des Beschlusses und der praktischen Umsetzbarkeit auf den Grund und räumen Missverständnisse aus dem Weg. Darüber hinaus lernen Sie einfach zu handhabende Tools (Excel) zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten (u.a. bei Vertrauensarbeitszeit) kennen, die Ihnen kostenlos per Download zur Verfügung gestellt werden.
Webinarzeit 9.00 bis 13.00 Uhr
Die Rechtslage vor und nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022: Was hat sich geändert?
Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Was und wie ist nach ArbZG und ArbSchG bzw. EuGH zu erfassen?
Konsequenzen für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit
Differenzierung von vergütungsrechtlicher und arbeitszeitschutzrechtlicher Arbeitszeit
Umsetzung der Zeiterfassung bei mobiler Arbeit
Vorstellung von Excel-Tools zur Selbsterfassung der Arbeitszeit
Anordnungsbefugnisse der Arbeitsschutzbehörden
Bußgeldtatbestände bei Nichterfüllung der Aufzeichnungspflicht
Verantwortlichkeit von Führungskräften und Unternehmensleitung
Neuregelung der Zeiterfassungspflicht im Arbeitszeitgesetz
Mögliche weitere Neuregelungen
Referent
Spezialist für Arbeitszeitrecht und Arbeitszeitgestaltung, Mediator (DAA), ArbeitsZEITkanzlei, Berlin