Neue Arbeitswelten – neues Arbeitsrecht?

Jetzt kostenfrei downloaden: Whitepaper zum Thema "Homeoffice und Arbeitsrecht" von Britta Redmann

Neue Arbeitswelten – neues Arbeitsrecht?

Arbeiten wann ich will und wo ich will? Flexibles Homeoffice, mobil arbeiten von überall, selbstorganisierte Teams oder demokratische Unternehmenskultur klingen hip und sehr attraktiv für Mitarbeiter und Unternehmen. Denn je beweglicher eine Organisation ist, desto wettbewerbsfähiger und anpassungsschneller ist sie in diesen Zeiten des Wandels. Agiles Arbeiten bietet hier eine gute Lösung. Doch neue Formen der Zusammenarbeit und eine facettenreiche Arbeitskultur kollidieren häufig mit Bestimmungen von Tarifverträgen, dem Arbeitsrecht oder dem Arbeitszeitgesetz. Die Bewältigung dieser Veränderung in der Arbeitsbeziehung zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Betriebsräten stellt das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen.

Über das Arbeitsrecht wird derzeit daher viel diskutiert, denn die aktuellen Agilisierungs- und Flexibilisierungswünsche von Unternehmen wie auch von Mitarbeitenden kollidieren mit manch alter Regel. Dennoch schränkt das bestehende Recht kreatives innovatives Arbeiten weniger ein als viele Führungskräfte denken. Innerhalb seiner Grenzen ist vieles möglich. Was genau, erklärt Arbeitsrechtlerin Britta Redmann.

Zum Download des Whitepapers von Britta Redmann


Hier ein Auszug:

1 #Die ganze Welt als Arbeitsplatz Im Zuge von New Work und auch durch zunehmende technische Möglichkeiten wird es immer mehr üblich, auch außerhalb des klassischen Arbeitsplatzes seine Arbeit auszuführen. Wir sprechen von entkoppeltem Arbeiten. Sowohl für Firmen als auch für Mitarbeiter kann das ein Mehrwert an Gestaltung von Freiheit und Flexibilität bedeuten. Was ist der Unterschied und was ist wo sinnvoll? Was sind hier rechtliche to do´s bei der Umsetzung?

Von Homeoffice sprechen wir dann, wenn der Mitarbeiter seine Tätigkeit von zu Hause aus erledigt und auch nur von dort. Im Gegensatz zum mobilem Arbeiten sind beim Homeoffice andere Arbeitsorte wie z.B. im Café oder im Coworkingspace ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass für das Arbeiten im Homeoffice (im Gesetz auch als Telearbeit bezeichnet) besondere Regelungen zur Anwendung kommen, die bestimmte Auflagen an einen solchen Arbeitsplatz stellen. Bei „mobiler Arbeit“ gibt es das nicht, eine solche ist wesentlich allgemeiner und weiter gefasst, was Arbeiten an verschiedenen Orten anbelangt.

Zum Download des Whitepapers von Britta Redmann

Geschrieben von: Britta Redmann

Britta Redmann ist selbständige Rechtsanwältin, Mediatorin und Coach sowie als Director Corporate Development & HR in der Softwarebranche tätig. Ihre Expertise liegt auf der Organisationsentwicklung durch agile und kollaborative Zusammenarbeit und Führung im arbeitsrechtlichen Kontext.