New Learning – Von der Unternehmenskultur zur Lernkultur
Wandel in unserer Arbeitswelt KI, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, KI verändern unsere Rollen und Aufgaben im Unternehmen.
Wandel in unserer Arbeitswelt KI, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, KI verändern unsere Rollen und Aufgaben im Unternehmen.
Kennen Sie Steven Töteberg?
Steven Töteberg arbeitet seit 16 Jahren als Coach und Trainer.
Kennen Sie Frau Prof. Silke Wickel-Kirsch?
Prof. Wickel-Kirsch ist Professorin für Personalwirtschaft und Organisation an der Hochschule RheinMain.
Wie Sie vermutlich den Medien entnommen haben, hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der arbeitszeitgesetzlichen Zeiterfassungspflicht vorgelegt (nachstehend „ArbZG-E“).
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat muss aktiv gestaltet werden. Dies setzt die rechtzeitige Prüfung voraus, wie die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist. Aktuelle Beispiele zeigen, wie wichtig dieser Grundsatz ist. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ist auch von Konflikten geprägt. Das Gebot der Zusammenarbeit beinhaltet die Pflicht der Betriebsparteien, durch ständigen Dialog und die Mitwirkung an betrieblichen Entscheidungen, Konflikte zu lösen. Die Interessenlage der anderen Seite sollte deshalb bei gemeinsamen Gesprächen nicht von vornherein ausgeblendet werden. Leicht ist das nicht – denn einige Gerichtsentscheidungen im letzten Jahr haben die Position des Betriebsrates gestärkt.
Die Wandlungsfähigkeit ist ein Schlüssel zum Erfolg. Die digitale Welt stellt neue Herausforderungen an die Unternehmen und das Management. Allein die Fokussierung auf Produkte reicht heute nicht mehr aus, Produkte sind vergleichbar und austauschbar.
Ganzheitliche integrierte Geschäftsmodelle sind heute gefordert. Im Mittelpunkt steht der Kunde und seine Nutzenkategorien. Dabei ist zu beachten, dass sich die Anforderungen und Erwartungen der Kunden ändern, der Kunde will das Produkt nicht mehr besitzen, sondern für seine Bedürfnisse nutzen. Dazu müssen die Leistungen individualisiert und auf den einzelnen Kunden zugeschnitten sein. Das ist immer stärker die Kombination von Produkten und intelligenten Smart Services.
Wenn Sie diese Frage nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit beantworten können, geht es Ihnen wie vielen. Zu den Aufgaben und zur Abgrenzung des Produktmanagements finden wir zahlreiche Informationen in der Literatur und im Internet. Einige passen ganz gut, aber in der konkreten praktischen Umsetzung bleiben viele Fragen offen. Andere sind zu theoretisch oder zu allgemein oder zu einschränkend.
Kennen Sie Prof. Dr. Christian Langmann?
Prof. Langmann unterstützt, nach langjähriger Tätigkeit als CFO...
Medien sprechen von einem „Paukenschlag“: Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) schreibt die Zeiterfassung für jeden Betrieb vor (BAG vom 13.09.2022, Az: 1 ABR 22/21).
Wie Sie vielleicht bereits den Nachrichten entnommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht in einer gestern verkündeten Entscheidung die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung bejaht. Der neue BAG-Beschluss ist für die betriebliche Praxis meines Erachtens außerordentlich bedeutsam. Mit diesem ZEIT.punkt informiere ich Sie über Inhalt (Ziff. 1) und die Konsequenzen (Ziff. 2) für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Individualarbeitsrecht.